top of page

Arbeitsverhältnis und Arbeitsrecht

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte.

Richterin beim Arbeitsgericht

Das Arbeitsverhältnis - Überblick

Das Arbeitsverhältnis bildet die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es entsteht durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags und regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die wesentlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses zu kennen, um ihre Position zu verstehen und ihre Pflichten zu erfüllen und ihre Rechte wahrzunehmen.


Zentrale Elemente eines Arbeitsverhältnisses sind die Arbeitsleistung, die Vergütung, die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch. Daneben spielen Themen wie KündigungsschutzArbeitsschutz und betriebliche Mitbestimmung eine wichtige Rolle. Das Arbeitsverhältnis wird durch verschiedene Gesetze geregelt, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz.

Was Arbeitnehmer wissen sollten


Basis: Der Arbeitsvertrag

Das Arbeitsverhältnis beginnt mit Abschluss eines Arbeitsvertrags. Der legt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Wichtige Bestandteile:

  • Beschreibung der Tätigkeit

  • Höhe des Gehalts oder Lohns

  • Vereinbarte Arbeitszeit

  • Urlaubsanspruch

  • Probezeit (falls vereinbart)

  • Kündigungsfristen

Obwohl ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Er bietet beiden Seiten Klarheit und Sicherheit. Arbeitnehmer sollten den Vertrag sorgfältig prüfen, bevor sie ihn unterschreiben, und bei Unklarheiten nachfragen oder sich beraten lassen.


Arbeitszeit und Pausen

Die Arbeitszeit ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (kann auf 10 Stunden verlängert werden)

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

  • Pausenregelungen: 30 Minuten bei 6-9 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden

Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren, besonders bei Überstunden oder flexiblen Arbeitszeiten. Dies kann bei späteren Unstimmigkeiten hilfreich sein.


Vergütung: Lohn und Gehalt

Die Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Sie kann als festes Gehalt oder als Stundenlohn vereinbart werden. Wichtige Aspekte sind:

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bis zu 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit

  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld (falls vereinbart)

  • Überstundenvergütung

Arbeitnehmer sollten ihre Gehaltsabrechnungen regelmäßig prüfen und bei Unklarheiten dies dem Arbeitgeber umgehend schriftlich mitteilen.


Urlaub und Feiertage

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage pro Jahr vor, viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr. Wichtig zu wissen:

  • Urlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden

  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

  • An gesetzlichen Feiertagen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung


Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Wichtige Punkte:

  • Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber

  • Ärztliche Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag

  • Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld


Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Wichtige Aspekte:

  • Kündigungsfristen (abhängig von der Betriebszugehörigkeit)

  • Kündigungsgründe müssen sozial gerechtfertigt sein

  • Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen (z.B. Schwangere, Betriebsräte u.a.)


Bei einer Kündigung sollten Arbeitnehmer prüfen, ob sie rechtmäßig ist, und gegebenenfalls innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.


Mutterschutz und Elternzeit

Für werdende und junge Eltern gibt es besondere Schutzrechte:

  • Mutterschutz: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt

  • Elternzeit: Anspruch auf bis zu 3 Jahre pro Kind

  • Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich


Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies umfasst:

  • Bereitstellung von Schutzausrüstung

  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen

  • Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitnehmer haben das Recht und die Pflicht, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen.


Betriebliche Mitbestimmung

In Betrieben mit mindestens 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er vertritt die Interessen der Belegschaft und hat Mitbestimmungsrechte bei:

  • Arbeitszeit und Urlaubsplanung

  • Einstellungen und Kündigungen

  • Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

Arbeitnehmer können sich bei Problemen an den Betriebsrat wenden.


Weiterbildung und Qualifizierung

Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Viele Arbeitsverhältnisse bieten Möglichkeiten zur Weiterbildung:

  • Anspruch auf Bildungsurlaub in vielen Bundesländern

  • Betriebliche Fortbildungen

  • Teilzeitausbildungen


Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise enden:

  • Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

  • Einvernehmliche Aufhebung durch Aufhebungsvertrag

  • Befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus

  • Renteneintritt des Arbeitnehmers

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.


Fazit

Das Arbeitsverhältnis ist ein komplexes Rechtsverhältnis. Gute Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten stärkt die Position des Arbeitnehmers. Bei komplexen Fragen oder Konflikten ist es ratsam, sich an Experten wie Fachanwälte für Arbeitsrecht zu wenden.


Wichtige Begriffe beim Arbeitsverhältnis:


  • Arbeitsverhältnis

  • Arbeitsvertrag

  • Arbeitgeber

  • Arbeitnehmer

  • Arbeitszeit

  • Vergütung

  • Urlaubsanspruch

  • Kündigungsschutz

  • Lohnfortzahlung

  • Mutterschutz

  • Elternzeit

  • Arbeitsschutz

  • Betriebsrat

  • Weiterbildung

  • Kündigung

  • Arbeitszeugnis





DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





Hinweis

Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie weitere Infos suchen, besuchen Sie gerne unsere Website mit weiteren Informationen (https://www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de) .

Wenn Sie in einem persönlichen Fall betroffen sind und uns ein Mandat erteilen möchten, senden Sie uns gerne eine Formularanfrage.

Sie können eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Sie schildern Ihren Fall und erhalten eine kurze Ersteinschätzung durch unsere Anwälte.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Wir reichen für Sie in München Kündigungsschutzklage ein.

Kündigung

Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs.

Unterzeichnen Sie keinen Vertrag ohne arbeitsrechltliche Beratung

Aufhebungsvertrag

Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter.

bottom of page