Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Das arbeitsgerichtliche Verfahren
Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber Neuland. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick von der Klageerhebung über die Güteverhandlung bis zum Urteil oder Vergleich.
Das Arbeitsgerichtsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der darauf ausgerichtet ist, Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern fair und effizient zu lösen. Es basiert auf dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), wird vor dem Arbeitsgericht geführt und zeichnet sich durch besondere Merkmale aus, die es von anderen Gerichtsverfahren unterscheiden.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:
Arbeitsgerichte in erster Instanz
Landesarbeitsgerichte in zweiter Instanz
Bundesarbeitsgericht als höchste Instanz.
Eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, was eine praxisnahe Rechtsprechung gewährleisten soll. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, schnell und kostengünstig zu sein, insbesondere im Interesse und für Arbeitnehmer. Es beginnt in der Regel mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielt. Sollte diese nicht gelingen, folgt die Kammerverhandlung.
Der Weg zum Arbeitsgericht
Der erste Schritt im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist die Einreichung einer Klage durch den Arbeitnehmer. Dies geschieht, wenn Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert sind oder keine Einigung in Sicht oder zu erwarten ist. Gründe für eine Klage sind:
Kündigungsschutzklage:
Wenn ein Arbeitnehmer seine Kündigung für ungerechtfertigt hält, erhebt er innerhalb der Klagefrist Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.
Lohnklage:
Bei Streitigkeiten über ausstehende Gehaltszahlungen oder Überstundenvergütungen.
Zeugnisklage:
Wenn der Arbeitnehmer kein Zeugnis erhält oder mit dem Inhalt seines Arbeitszeugnisses nicht einverstanden ist.
Wichtig zu wissen: Für viele Klagen, insbesondere die Kündigungsschutzklage, gelten Fristen, die einzuhalten sind um keine Rechte zu verlieren. So muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Die Güteverhandlung
Das Verfahren beginnt mit der Güteverhandlung. Sie hat zum Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, ohne dass es zu einem langwierigen Prozess kommt. Charakteristika der Güteverhandlung sind:
Informelle Atmosphäre
Leitung durch einen einzelnen Richter
Möglichkeit für beide Parteien, ihre Sicht darzulegen
Richter kann Vorschläge zur Einigung machen
Die meisten Fälle werden bereits in der Güteverhandlung durch einen Vergleich beendet. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, da es Zeit und Kosten spart.
Die Kammerverhandlung
Kommt es in der Güteverhandlung zu keiner Einigung, folgt die Kammerverhandlung. Hier wird der Fall vor einem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern verhandelt. Die Verhandlung wird durch Schriftsätze vorbereitet. Der Ablauf umfasst der Verhandlung:
Darlegung des Sachverhalts
Beweisaufnahme (z.B. Zeugenvernehmungen, Urkunden)
Rechtliche Würdigung durch das Gericht
Urteilsverkündung
Auch in dieser Phase bleibt das Gericht stets bemüht, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Besonderheiten des Verfahrens
Das Verfahren beim Arbeitsgericht unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Gerichtsverfahren:
Kostenrisiko: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten fallen für den Kläger nur an, wenn er verliert.
Schnelligkeit: Arbeitsgerichtliche Verfahren sind oft schneller als andere Zivilprozesse. Dies ist besonders wichtig bei Kündigungsschutzklagen.
Beweislasterleichterungen: In bestimmten Fällen gelten Beweislasterleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers.
Keine Anwaltspflicht: In der ersten Instanz besteht keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.
Rolle der ehrenamtlichen Richter
Eine Besonderheit des Arbeitsgericht Verfahrens ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern. Diese kommen je zur Hälfte aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Aufgaben umfassen:
Mitwirkung an der Urteilsfindung
Einbringen praktischer Erfahrungen aus der Arbeitswelt
Gewährleistung einer ausgewogenen Perspektive
Die ehrenamtlichen Richter haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter, was die Berücksichtigung praktischer Aspekte in der Rechtsprechung sicherstellt.
Ablauf des Verfahrens
Klageerhebung durch den Kläger (meist Arbeitnehmer)
Zustellung der Klageschrift an den Beklagten
Güteverhandlung zur gütlichen Einigung
Bei Nichteinigung: Kammertermin mit streitiger Verhandlung
Urteil oder Vergleich
Ausgänge des Verfahrens
Ein Verfahren kann auf verschiedene Weise enden:
Vergleich: Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, oft mit gegenseitigen Zugeständnissen.
Urteil: Eine verbindliche Entscheidung des Gerichts.
Klagerücknahme: Der Kläger zieht seine Klage zurück.
Anerkenntnis: Der Beklagte erkennt den Anspruch des Klägers an.
Rechtsmittel
Ist eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Die wichtigsten Punkte hierbei sind:
Berufungsfrist von einem Monat nach Urteilszustellung
Berufungssumme von mehr als 600 Euro oder Zulassung der Berufung im Urteil
Gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts ist unter engen Voraussetzungen die Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich. Dies betrifft vor allem Fälle von grundsätzlicher Bedeutung.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer, die ein Verfahren in Betracht ziehen, sind folgende Punkte wichtig:
Fristen beachten: Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen ist die Dreiwochenfrist entscheidend.
Dokumentation: Alle relevanten Unterlagen und Kommunikation sorgfältig aufbewahren.
Rechtliche Beratung: Frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft konsultieren.
Vergleichsbereitschaft: Offen für einen fairen Vergleich sein, da dies oft die schnellste und kostengünstigste Lösung ist.
Vorbereitung: Sich gut auf die Verhandlung vorbereiten, alle Fakten kennen und ruhig bleiben.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Arbeitnehmerrechten. Es bietet einen spezialisierten, in der Regel schnellen und kostengünstigen Weg zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte. Die Besonderheiten des Verfahrens, wie die Beteiligung ehrenamtlicher Richter und der Fokus auf gütliche Einigungen, tragen dazu bei, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten fair und unter Berücksichtigung der praktischen Realitäten des Arbeitslebens gelöst werden.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und im Konfliktfall rechtzeitig und überlegt zu handeln. Das Arbeitsgericht Verfahren bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Behandlung zu wehren. Gleichzeitig fördert es durch seinen Aufbau und seine Prinzipien faire Lösungen, die oft beiden Seiten zugutekommen.
Begriffe beim Verfahren vor dem Arbeitsgericht :
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Arbeitsgerichtsbarkeit
Arbeitsgericht
Landesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
Güteverhandlung
Kammerverhandlung
Ehrenamtliche Richter
Kündigungsschutzklage
Lohnklage
Vergleich
Urteil
Berufung
Revision
Beweislasterleichterung
Anwaltspflicht
DR. THORN Rechtsanwälte
PartG mbB
Clemensstrasse 30
80803 München
Telefon: 089 3801990
Telefon: 089 3801990
Telefon: 089 3801990
Hinweis
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie weitere Infos suchen, besuchen Sie gerne unsere Website mit weiteren Informationen (https://www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de) .
Wenn Sie in einem persönlichen Fall betroffen sind und uns ein Mandat erteilen möchten, senden Sie uns gerne eine Formularanfrage.
Sie können eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Sie schildern Ihren Fall und erhalten eine kurze Ersteinschätzung durch unsere Anwälte.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN