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Abfindungsforderung des Arbeitnehmers

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Richterin beim Arbeitsgericht

Abfindungsforderung im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer können in bestimmten Fällen eine Abfindungsforderung geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Grundsätzlich besteht zwar kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, aber es gibt Ausnahmen.


Zum einen können Abfindungen geregelt oder vereinbart sein, etwa in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Zum anderen können Arbeitnehmer eine Abfindungsforderung durchsetzen, wenn der Arbeitgeber gegen bestimmte Pflichten verstößt, etwa bei Massenentlassungen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer einen Nachteilsausgleich in Form einer Abfindung verlangen. In den meisten Fällen wird eine Abfindungsforderung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durchgesetzt, wenn die Kündiugng als unwirksam erscheint und der Arbeitgeber sich um Prozeßrisiken zu vermeiden vergleichsweise auf eine Abfiundung einigt, oder das Gericht die Fortsetzung eines unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnis für unzumutbar erklärt und eine Abfindung festsetzt.


Arbeitnehmer müssen aber ihre Rechte und Obliegenheiten kennen und sollten im Zweifelsfall umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Abfindungsforderung bestmöglich durchzusetzen.

Abfindungsforderung - Was Arbeitnehmer wissen müssen

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage nach einer Abfindung. Doch was genau ist eine Abfindungsforderung und unter welchen Voraussetzungen kann man diese geltend machen? Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Thema und zeigt, wie Arbeitnehmer ihre Rechte vertreten können.


Definition und Zweck einer Abfindungsforderung

Eine Abfindungsforderung ist ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient in erster Linie dazu, den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen.

 

Keine generelle Abfindungsforderung

Viele Arbeitnehmer gehen irrtümlich davon aus, dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht. Dies ist falsch. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine Abfindung. Ebenso wenig beinhaltet ein Aufhebungsvertrag automatisch einen Anspruch auf Abfindung.

Vielmehr ergibt sich eine Abfindungsforderung entweder aufgrund von einigen wenigen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen oder, in den meisten Fällen, auf der Basis einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Grundlagen für Abfindungsforderungen

Es gibt zwar keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, aber es existieren verschiedene Szenarien, in denen eine Abfindungsforderung bestehen kann:


§ 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, wenn er im Kündigungsschreiben darauf hinweist und der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist verstreichen lässt, ohne Kündigungsschutzklage zu erheben. In diesem Fall ergibt sich sodann eine Abfindungsforderung  gemäß § 1a KSchG

Sozialplan: Bei Massenentlassungen in größeren Unternehmen werden oft Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans vereinbart werden.

Gerichtlicher Vergleich: Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses kann eine Abfindungsforderung als Teil eines Vergleichs geltend gemacht werden. In diesem Fall ergibt sich eine Abfindungsforderung aus dem Vergleich

Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich eine Abfindungsforderung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbaren. Hier ergibt sich die Abfindungsforderung dann als vertraglicher Anspruch.


Voraussetzungen einer Abfindungsforderung

Damit eine Abfindungsforderung berechtigt ist, müssen Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Es muss eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen, z.B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Auflösung durch das Gericht.

  • Keine anderweitige Einigung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen sich nicht bereits anderweitig über die Abfindung geeinigt haben, z.B. eine Abfindung ausgeschlossen haben.

  • Keine Ausschlussfrist überschritten: Gegebenenfalls geltende Ausschlussfristen für die Geltendmachung der Forderung dürfen nicht überschritten sein.



Durchsetzung der Abfindungsforderung

Um die Abfindungsforderung durchzusetzen, stehen Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:


  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: In vielen Fällen lässt sich eine Abfindungsforderung im direkten Gespräch mit dem Arbeitgeber klären.

  • Einreichung einer Kündigungsschutzklage: Wenn der Arbeitgeber nicht auf die Forderung eingeht, kann eine Kündigungsschutzklage mit Abfindungsforderung eingereicht werden. Hier ist unbedingt die Klagefrist zu beachten.

  • Abschluss eines Aufhebungsvertrags: Im Rahmen eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags kann die Abfindungsforderung geregelt werden. Wird nicht bezahlt, kann aus dem vertraglichen Anspruch geklagt werden.

  • Gerichtliche Geltendmachung: Letztlich kann eine berechtigte Abfindungsforderung, etwa aus einer gesetzlichen Regelung, gerichtlich eingeklagt werden, wenn keine freiwillige Zahlung erfolgt


Höhe der Abfindungsforderung

Die Höhe einer Abfindungsforderung ist nicht generell gesetzlich festgelegt, sondern wird entweder individuell vereinbart oder gerichtlich festgesetzt. Als Faustregel gilt oft die sogenannte "Abfindungsformel": Abfindung = 0,5 x Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre. 

Diese Formel dient jedoch nur als grober Richtwert. Die tatsächliche Höhe kann je nach Einzelfall stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab:


  • Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • Alter des Arbeitnehmers

  • Branche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens

  • Grund der Kündigung

  • Wirksamkeit der Kündigung

  • Bestehen und Stärke des Kündigungsschutzes

  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt


Steuerliche Behandlung von Abfindungsforderungen

Abfindungsforderungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Allerdings gibt es Möglichkeiten zur Steuerermäßigung:


  • Fünftelregelung: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was oft zu einem niedrigeren Steuersatz führt.

  • Progressionsvorbehalt: Bei Arbeitslosigkeit im Folgejahr kann die Abfindung unter den Progressionsvorbehalt fallen.


Es empfiehlt sich, jedenfalls bei größeren Abfindungssummen einen Steuerberater zu konsultieren, um die steuerlich günstigste Lösung zu finden.


Fazit

Eine Abfindungsforderung kann in vielen Fällen dazu beitragen, den Übergang in eine neue berufliche Situation zu erleichtern und finanzielle Einbußen abzufedern. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und auf laufende Fristen achten. Es empfiehlt sich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist es ratsam, die individuellen Umstände sorgfältig zu prüfen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.



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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Hinweis

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