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Abfindung bei Kündigung

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Richterin beim Arbeitsgericht

Abfindung bei Kündigung: Was Arbeitnehmer wissen sollten

  • In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.

  • Abfindungen müssen verhandelt werden und können durch Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder Angebot des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG) entstehen.

  • Oft wird die Faustformel "0,5 x Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre" angewandt.

  • Verhandlung der Abfindung: Arbeitnehmer können im Rahmen einer Kündigungsschutzklagen oder in Aufhebungsverträgen Abfindungen aushandeln.

  • Abfindungen sind steuerpflichtig, aber es gibt Möglichkeiten zur Steuerermäßigung.

  • Die Abfindung beeinflusst in der Regel nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld, es sei denn es wird eine Sperrfrist verhängt.


Kein genereller Anspruch auf Abfindung


In Deutschland besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Das Arbeitsrecht zielt primär darauf ab, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten oder zurückbekommen (Bestandsschutz).


Ausnahmen mit Abfindungsanspruch


Dennoch gibt es Fälle, in denen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung haben können:

  1. Bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), entsteht ein Anspruch, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung im Kündigungsschreiben anbietet und der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagt.

  2. Wenn eine Abfindungsregelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan geregelt ist.

  3. Bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, wenn eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist (§ 9 KSchG).


Höhe der Abfindung


Die Abfindungshöhe ist nicht generell gesetzlich festgelegt. Ausnahme: Bei § 1a KSchG beträgt sie 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In anderen Fällen wird sie individuell vereinbart oder gerichtlich festgesetzt. Als Orientierung dient oft die Faustformel: Abfindung = 0,5 x Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre


Gründe für Abfindungszahlungen


Arbeitgeber zahlen häufig freiwillig Abfindungen, um:

  • Langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden

  • Kündigungen sozialverträglich zu gestalten

  • Einen schnellen und reibungslosen Personalabbau zu ermöglichen


Verhandlungsstrategien für Arbeitnehmer


Um eine Abfindung zu erhalten, können Arbeitnehmer:


  1. Die einzureichende Kündigungsschutzklage als Druckmittel nutzen

  2. Einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorschlagen

  3. Über zusätzliche Leistungen verhandeln

  4. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen


Steuerliche Behandlung


Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Steuerermäßigung:

  1. Die Fünftelregelung, bei der die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird

  2. Der Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosigkeit im Folgejahr


Abfindung und Arbeitslosengeld


Eine Abfindung beeinflusst in der Regel nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann es zu einer Sperrzeit kommen, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hat.


Fazit


Obwohl Abfindungen bei Kündigungen keine Selbstverständlichkeit sind, werden sie in der Praxis häufig gezahlt. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Eine gute Abfindung kann den Übergang in eine neue berufliche Situation erleichtern und finanzielle Einbußen abfedern.



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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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