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Abfindung und Arbeitgeber

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Richterin beim Arbeitsgericht

Arbeitgeber und Abfindung


Die Abfindung spielt eine zentrale Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und stellt für Arbeitgeber oft eine Herausforderung dar. Sie dient als Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und kann bei betriebsbedingten Kündigungen zur Vermeidung oder raschen Beendigung von Kündigungsschutzklagen eingesetzt werden.


Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) genau kennen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, oder sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung kann dabei helfen, rasche und ökonomische Lösungen für das Unternehmen zu finden.

Vorteile von Abfindungen für Arbeitgeber


Abfindungen werden meist nur aus der Sicht von Arbeitnehmern diskutiert. Aber aus der Sicht von Arbeitgebern liegt oft die Zahlung einer Abfindung in dem Interesse des Unternehmens.


1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Führungskraft


Bei Vorständen, Geschäftsführern und anderen Führungskräften ist es oft sinnvoll Abfindungen zu vereinbaren, um einen rasche und reibungslosen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. In den seltensten Fällen liegt eine lange rechtliche Auseinandersetzung mit einer Führungskraft im Interesse des Unternehmens, weil damit Prozeßrisiken einhergehen, die finanziell oft höher zu bewerten sind als eine Abfindungszahlung.


2. Beendigung mit Wettbewerbsverbot


Wenn ein Arbeitnehmer mit Wettbewerbsverbot ausscheidet, ist oft die Frage, ob das Wettbewerbsverbot eingehalten wird. Hier kann eine entsprechend konditionierte Abfindung dafür sorgen, dass die Mitarbeiter sich tatsächlich an das Verbot hält.


3. Beendigung bei hohem Kündigungsschutz


In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz genießt (z.B. Schwerbehindertenvertretung), kann oft eine Kündigung nicht durchgesetzt werden. Hier ist sehr häufig eine Abfindung die einzige Alternative zur ansonsten drohenden Weiterbeschäftigung.


4. Beendigung bei Kündigungsschutz


Wenn ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht, hängt die Kündigung nicht nur davon ab, einen anerkannten Kündigungsgrund darstellen zu können. Vielmehr muss dieser, reicht der Arbeitnehmer rechtzeitig Klage ein, auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens dargelegt und bewiesen werden. Dem eigentlichen Verfahren ist zeitlich noch die Güteverhandlung vorgeschaltet, als Gelegenheit das Verfahren durch Vergleichsabschluss und Abfindung vorzeitig zu beenden. Im Hinblick auf oft bestehende Prozeßrisiken, insbesondere bei der häufigen betriebsbedingten Kündigung, empfiehlt sich dieses Vorgehen in vielen Fällen im Hinblick auf den erst viele Monate nach der Güteverhandlung stattfindenden Kammertermin und das auflaufende Risiko des Annahmeverzugsgehalts.


Fazit


Auch wenn Abfindungen meist aus Sicht der Arbeitnehmer beurteilt werden, sind sie in vielen Fällen gerade auch für Arbeitgeber von Vorteil. Sie dienen dazu, Kündigungen sozialverträglich zu gestalten, Risiken von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.Arbeitgeber müssen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und sorgfältig prüfen, ob und in welcher Höhe eine Abfindung im konkreten Fall angebracht ist. Eine Beratung durch Experten ist hier stets empfehlenswert.




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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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