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Aktuelles im Arbeitsrecht

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Aktuelles im Arbeitsrecht - Urteile, Gesetze und interessante Artikel

Im Arbeitsrecht sind aktuelle Informationen von besonderer Bedeutung, weil sich die rechtlichen Bedingungen ständig ändern. Neue Gesetze und Verordnungen, wegweisende Gerichtsurteile und relevante Fachartikel beeinflussen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Auf Aktuelles im Arbeitsrecht - Urteile, Gesetze und interessante Artikel finden Sie interessante Artikel zu ausgewählten Themen und neuen Entscheidungen. Arbeitsrecht aktuell: Neues, Tipps und Urteile im Arbeitsrecht

ÜBERSTUNDEN

Eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen, darf nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten diskriminierend unterscheiden. So entschied das Bundesarbeitsgericht bei einer Teilzeitbeschäftigten, die geltend machte gegenüber Vollzeitkräften benachteiligt zu werden. Das Gericht stellte klar: Teilzeitkräfte dürfen bei Überstunden nicht schlechtergestellt werden, sofern keine sachlichen Gründe für eine Differenzierung vorliegen.

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen darf nicht diskriminierend zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten unterscheiden. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung strikt einzuhalten ist, unabhängig davon, ob eine Person in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.

GEHALT

Der Winter bringt oft unvorhersehbare Wetterbedingungen mit sich, die das Pendeln zur Arbeit und die Arbeitsausführung beeinflussen können. Glätte und Schnee können zu gefährlichen Straßenverhältnissen, eingeschränkten öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Schulschließungen führen. Als Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten in solchen Fällen gelten.

Richtiges Verhalten für Arbeitnehmer im Winter

Wie sollten Arbeitnehmer im Winter bei Schnee und Glätte handeln? Früher losfahren oder auf Homeoffice setzen? Und was, wenn der Arbeitsweg unzumutbar ist? Ist eine Absprache mit dem Arbeitgeber die Lösung?

KÜNDIGUNG

Welche Rolle spielt die Schriftform im Arbeitsrecht bei der Kündigung? Welche Konsequenzen ergeben sich bei Nichtbeachtung? Welche Aspekte müssen berücksichtigt werden?

Schriftform bei der Kündigung

Im Arbeitsrecht ist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Kündigung schriftlich erfolgen und eigenhändig unterzeichnet sein muss. Elektronische Formen wie E-Mail oder SMS sind nicht ausreichend. Ein Überblick zeigt, wie wichtig es ist, die formalen Anforderungen zu beachten.

AUFHEBUNGSVERTRAG

Das Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag besagt, dass bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen keine unfaire Verhandlungssituation geschaffen oder ausgenutzt werden darf, die die freie Entscheidung des Vertragspartners erheblich erschwert oder unmöglich macht. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags führen, wobei die Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag

Beim Aufhebungsvertrag treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Das Gebot fairen Verhandelns soll die  Entscheidungsfreiheit schützen. Es verlangt ein Mindestmaß an  Fairness, ohne die Vertragsfreiheit zu sehr einzuschränken. Verstöße können zur Unwirksamkeit führen, die Anforderungen sind hoch.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München: DR. THORN Rechtsanwälte

Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Falls Sie Interesse haben, können Sie uns gerne kontaktieren, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

 

Unser Highlight: Kostenloses Erstgespräch

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs geben wir Ihnen gerne eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls bevor Sie weitere Entscheidungen treffen.

Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

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